Auswahlverfahren für Studierende an Kunsthochschulen

Für Studierende der Bildenden Künste findet jedes Jahr ein Auswahlverfahren statt. Die Teilnahme am Auswahlverfahren erfolgt auf Vorschlag der Kunsthochschulen, an denen das Cusanuswerk durch Kontaktdozentinnen und Kontaktdozenten vertreten wird. Abhängig von den Studierendenzahlen in den Studiengängen Freie Kunst und Lehramt Kunst hat jede Hochschule das Recht, bis zu vier besonders qualifizierte Studierende für das Verfahren zu nominieren. Bei erfolgreicher Bewerbung umfasst die Förderung durch das Cusanuswerk sowohl den ersten künstlerischen Abschluss (Absolvent / Diplom / Master) als auch das anschließende Meisterschüler-Jahr.

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Studierende der Bildenden Künste an diesem Verfahren teilnehmen können. Studierende der Angewandten Künste (z. B. Architektur, Innenarchitektur, Graphik, Design, Film …), können sich in den folgenden Verfahren selbst bewerben:

Wenn Sie an einer Kunstakademie, Universität oder dieser gleichgestellten Hochschule studieren, finden Sie alle weiteren Informationen unter der Rubrik Auswahlverfahren für Studierende an Universitäten. Wenn Sie an einer Fachhochschule oder dieser gleichgestellten Hochschule für angewandte Wissenschaften studieren, erhalten Sie die näheren Informationen unter Auswahlverfahren für Studierende an Fachhochschulen. Die Begutachtung erfolgt in beiden Verfahren unter besonderer Berücksichtigung Ihres künstlerischen Profils.

    Voraussetzungen

    Folgende Voraussetzungen müssen für die Teilnahme am Auswahlverfahren des Cusanuswerks gegeben sein:

    • Nominierung durch den/die Kontaktdozent(in) einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Kunsthochschule
    • zu Beginn des nächsten Wintersemesters müssen Sie mindestens im zweiten Semester studieren und einschließlich Meisterschüler-Jahr noch fünf Semester Regelstudienzeit vor sich haben (Ausnahme: Sie können sich auch bewerben, wenn Sie im kommenden Wintersemester ein viersemestriges Masterstudium aufnehmen).
    • herausragende fachliche Leistungen und interdisziplinäres Interesse
    • ausgeprägtes gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein, ehrenamtliches Engagement, Kreativität, Offenheit und Reflexionsvermögen
    • Mitgliedschaft in der katholischen Kirche (Bewerberinnen und Bewerber, die einer nicht-unierten orthodoxen oder altorientalischen Kirche angehören, ist eine Bewerbung nach Einzelfallprüfung möglich), ein gelebter christlicher Glaube und die Bereitschaft, die Kirche mitzugestalten
    • deutsche Staatsangehörigkeit; ausländische Studienanfänger können zum Auswahlverfahren zugelassen werden, wenn sie nach § 8 Abs. 1-3 des BAföG Ausbildungsförderung erhalten können. § 61 BAföG findet ergänzend Anwendung. Bitte beachten Sie: Hier geht es um die grundsätzliche Berechtigung, Fördermittel zu beziehen, nicht darum, ob Sie persönlich aufgrund der Einkommensverhältnisse Ihrer Eltern tatsächlich BAföG erhalten oder erhalten würden!
    • Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 (nachgewiesen durch Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife (an einer deutschen Schule erworben), DSH 2 und höher, Goethe-Zertifikat C1/ C2, Test DaF (mind. 4/5), Telk C1 Hochschule, UNICert III oder Feststellungsprüfung mit mindestens ausreichender Abschlussnote im Fach Deutsch)
    • Immatrikulationsbescheinigung
    • Studierende, die einen Fachwechsel nach Beginn des 4. Hochschulsemesters vorgenommen haben, können in der Regel nicht gefördert werden. Maßgeblich bei der Prüfung ist die Einstufung in das Fachsemester im neuen Studiengang gemäß Immatrikulationsbescheinigung. Ein Fachwechsel im Masterstudium schließt eine Förderung ebenfalls aus. Ausnahmen davon sind Fachwechsel aus einem unabweisbaren Grund nach §7 Abs. 3 BAföG.
    • Studierende, die aufgrund der genannten Voraussetzungen während ihres Bachelorstudiums vom Auswahlverfahren ausgeschlossen sind, haben die Möglichkeit, für ein förderfähiges Masterstudium vorgeschlagen zu werden.

    Ablauf und Termine

    Die Nominierungen der Kunsthochschulen werden bis zum 1. August eingereicht, danach werden alle Bewerberinnen und Bewerber über ihre Zulassung informiert und aufgefordert, ihre Bewerbungsunterlagen hochzuladen. Während des Wintersemesters absolvieren alle Nominierten zwei Vorstellungsgespräche. Integraler Bestandteil der Bewerbung ist die Vorlage einer Mappe sowie die Teilnahme an der gemeinsamen Auswahlausstellung im Februar oder März. Diese Ausstellungen sind öffentlich zugänglich und jedes Jahr in einer anderen Stadt zu Gast. Nach Eröffnung der Auswahlausstellung entscheidet eine Jury aus Kunstprofessorinnen und -professoren sowie Vertreterinnen und Vertretern aus der Hochschulpastoral und der Geschäftsstelle des Cusanuswerks über die Vergabe der Stipendien.

     

    Georg-Meistermann-Stipendium für Graduierte

    Am Ende des Studiums werden die Stipendiatinnen und Stipendiaten der Künstlerförderung des Cusanuswerks eingeladen, sich um die Georg-Meistermann-Stipendien zu bewerben. Dieses weiterführende, auf zwei Jahre angelegte Stipendium, das mit monatlich 1.450 Euro dotiert ist und außerdem die Finanzierung einer Einzelausstellung mit Katalogproduktion beinhaltet (einmalig 8.000 Euro), zählt zu den bestdotierten Graduierten-Stipendien für junge Künstlerinnen und Künstler in Deutschland. Über die Vergabe entscheidet das Auswahlgremium für Studierende an Kunsthochschulen.

    Aufgrund der großzügigen Unterstützung des Cusanuswerks durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung und den Verein Ausstellungshaus christliche Kunst München können derzeit drei Georg-Meistermann-Stipendien vergeben werden.

    Namensgeber ist der Künstler und Kunstprofessor Georg Meistermann (1911–1990), Schüler von Ewald Mataré, Gründungsmitglied des Deutschen Künstlerbundes und Schöpfer zentraler sakraler wie profaner Werke der Nachkriegsmoderne.

    Georg-Meistermann-Stipendiatinnen und -Stipendiaten 2023

    Ihre Ansprechpersonen

    Sophia Fazio
    Referentin Auswahlverfahren für Studierende an Kunsthochschulen
    Georg-Meistermann-Stipendium

    Referatsassistenz:
    Barbara Dancker
    Tel.: +49 (0)228 98384-22
    kunst@cusanuswerk.de

     


    Dr. Sebastian Kirschner
    Referent Georg-Meistermann-Stipendium
    Auswahlverfahren für Studierende an Kunsthochschulen

    Referatsassistenz:
    Barbara Dancker
    Tel.: +49 (0)228 98384-22
    kunst@cusanuswerk.de

     

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