Berufliche Bildung stärken: Neuer Förderzweig für Auszubildende im Cusanuswerk

Ab dem 1. August 2024 nimmt die Bischöfliche Studienförderung Cusanuswerk Auszubildende in ihre Förderung auf. Das Cusanuswerk etabliert damit einen neuen Förderzweig. Junge Menschen, die eine berufliche Ausbildung absolvieren oder in 2024 beginnen werden, können sich ab sofort um ein Stipendium des Cusanuswerks bewerben.

Die gezielte Unterstützung von leistungsstarken und engagierten Auszubildenden ist ein gesellschaftspolitisches Anliegen, dem sich fortan die Begabtenförderung annehmen wird: In Gemeinschaft mit anderen Werken im System staatlicher Begabtenförderung leistet das Cusanuswerk durch die Förderung von begabten Auszubildenden einen Beitrag dazu, die wesentliche Bedeutung beruflicher Bildung für den Fortschritt und den Wohlstand unserer Gesellschaft in den Fokus zu rücken.

Begabten Studierenden und Promovierenden galt bisher das Augenmerk der pluralen, staatlich finanzierten Begabtenförderung. Fachkräfte, die bereits eine berufliche Erstausbildung abgeschlossen haben, können durch die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) gefördert werden. Eine die verschiedenen weltanschaulichen, religiösen, politischen, wirtschafts- oder gewerkschaftsorientierten Strömungen in Deutschland widerspiegelnde Förderung von exzellenten Auszubildenden fehlte jedoch bis heute. 

„Mit dem neuen Programm wird eine Lücke geschlossen, die es bislang im Wirkungsspektrum der bundesdeutschen Begabtenförderung gab“, so der Generalsekretär des Cusanuswerks Dr. Thomas Scheidtweiler. „Es gibt immer mehr Auszubildende mit Abitur und immer mehr Studierende ohne Abitur. Viele Ausbildungen werden akademischer und viele Studiengänge praxisorientierter. Diese Entwicklung wird mit der Einrichtung eines dritten Förderzweigs im Cusanuswerk aufgegriffen. An die Seite der Studien- und Promotionsförderung tritt nun die Auszubildendenförderung. Die hohen Standards, die für die Geförderten im Cusanuswerk sowie für die Bewerberinnen und Bewerber gelten, sind für alle drei Förderzweige gleichermaßen verbindlich.“

Der Leiter des Cusanuswerks, Prof. Dr. Georg Braungart, betont, dass das Cusanuswerk Menschen mit unterschiedlichen beruflichen Perspektiven, unterschiedlichen politischen Überzeugungen und mit einer Vielfalt an Frömmigkeitsformen zusammenbringt: „Wir fördern Brückenbauer, die Lagerdenken überwinden und Versöhnung unterstützen. Wir sind sehr dankbar, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung uns – zusammen mit weiteren Partnern in der Begabtenförderung – das neue Pilotprojekt zur Förderung von Auszubildenden ermöglicht und wir so einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Begabtenförderung leisten können.“

Um ein Stipendium des Cusanuswerks im Rahmen des neuen Programms können sich alle interessierten Auszubildenden bewerben, die sich im ersten Jahr ihrer Ausbildung befinden oder ab Sommer 2024 eine Berufsausbildung beginnen wollen. Neben eigenen Bildungsformaten für Auszubildende profitieren die Stipendiatinnen und Stipendiaten des neuen Förderzweigs von den vielfältigen Angeboten des Cusanuswerks im Bereich der ideellen Förderung; zudem erhalten sie einen monatlichen Betrag von 300 Euro, der die Ausbildungsvergütung ergänzt. Die Erfolgschancen – gerade für den ersten Aufnahmejahrgang – stehen besonders gut. 

Das Cusanuswerk hat für alle Fragen rund um den Förderzweig Berufliche Bildung eine eigene Hotline eingerichtet (0228 983 84 17).

Weitere Informationen zur Bewerbung und zum neuen Programm finden Sie unter: https://www.cusanuswerk.de/bewerbung/auszubildende


Das Pilotprojekt „Begabte Auszubildende und Fachkräfte in der Förderung der Begabtenförderungswerke“ wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. 

Dieser Text ist der Pressemitteilung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) entommen, die am 13. Februar 2024 veröffentlicht wurde. 

Zum Seitenanfang